3. OR & RAO - Ordnungsrecht & Rechtsanwalts-Verordnung
Erster Abschnitt: Rechtsanwalt Verordnung (RAO)
§1 Anwaltschaft
Die Anwaltschaft stellt neben der Staatsanwaltschaft und der Richterschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Die Rechtsaufsicht obliegt der Richterschaft.
Den Beruf des Rechtsanwalts darf der ausüben, wer
über die erforderliche Qualifikation oder Ausbildung verfügt,
von der Richterschaft eine Zulassung zur Ausübung des Berufes erhält oder
durch das Government eine vorläufige Lizenz erteilt bekommt.
Die Kriterien für die Rechtsanwaltszulassung werden von der Richterschaft bestimmt.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlischt, wenn sich bei nachträglicher Prüfung durch die Richterschaft ein Verstoß gegen die Rechtsanwalts-Verordnung herausstellt.
Die Ausübung der Tätigkeit eines Anwalts ohne entsprechende Lizenz ist verboten und zieht eine Geldstrafe von 6.000$ bis 18.000$ sowie 30 HE mit sich.
§2 Pro Bono Verteidigung
Jeder Rechtsanwalt im Staate San Andreas kann von der Richterschaft verpflichtet werden einen Mandanten zu vertreten, wenn dieser über keinen von ihm gewählten Verteidiger verfügt und sich in einem Strafverfahren notwendiger Verteidigung befindet.
Anwälte in Ausbildung dürfen unentgeltlich Verfahren als Rechtsbeistand übernehmen.
§3 Grundpflichten und Pflichtverletzung
Der Rechtsanwalt hat die allgemeine Berufspflicht zu wahren, die die Ausübung des Berufes erfordert. Achtung und Vertrauen gegenüber der Stellung des Rechtsanwalts muss im Beruf und außerhalb des Berufs stets gewahrt werden.
Der Rechtsanwalt darf keine Bindung eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährdet.
Der Rechtsanwalt verpflichtet sich zur Verschwiegenheit, die sich auf alles, was ihm in der Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, bezieht.
Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.
Zweiter Abschnitt: Bewachungsverordnung
§4 Allgemeines
Als Sicherheitsunternehmen gelten Unternehmen welche vom Staat zu diesem Zweck gefördert oder bestätigt wurden.
Einem Sicherheitsunternehmen wird eine eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Als Wachperson gelten jegliche Beschäftigte eines Sicherheitsunternehmens.
§5 Beschäftigte
Der Gewerbetreibende eines Sicherheitsunternehmen darf nur Personen beschäftigen, die
zuverlässig sind und
nicht Teil laufender Ermittlungsverfahren sind. Für die Überprüfung der Voraussetzungen kann der Gewerbetreibende Auskunft bei der Zuständigen Polizeidienststelle anfordern.
Die Ermittlungsbehörden können Auskunft über die Beschäftigten verlangen.
Ein Verstoß gegen die oben genannten Punkte zieht eine Geldstrafe in Höhe von 1.000$ bis 6.000$ mit sich.
§6 Dienstanweisung
Der Gewerbetreibende hat die Beschäftigten darauf hinzuweisen, dass
eine Wachperson nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeibeamten oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde besitzt,
eine Wachperson jeden Gebrauch von Waffengewalt unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Gewerbetreibenden anzuzeigen hat.
Wachpersonal ist dazu verpflichtet, einen Dienstausweis während des Wachdienstes mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
Ein Verstoß gegen die oben genannten Punkte zieht eine Geldstrafe in Höhe von 1.000$ bis 6.000$ mit sich.
Last updated