5. StVO - Straßenverkehrsordnung
§1 Straßenbenutzung
Alle Verkehrsteilnehmer haben die für sie vorgesehenen Straßen und Wege zu benutzen.
Wer ein Fahrzeug führt, muss die Straßen verwenden. Bei mehrspurigen Straßen gilt ein Rechtsfahrgebot.
Wer ein Fahrrad führt, hat grundsätzlich die Radwege zu benutzen. Sind solche nicht vorhanden, so dürfen sie den Gehweg oder den Wegesrand benutzen.
Fußgänger haben grundsätzlich den Gehweg zu benutzen.
Wer gegen Absatz 1 bis 3 verstößt, wird mit einem Ordnungsgeld von 200$ bis 900$ und 1 StVO-Punkt belangt.
§2 Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigen Umständen,
innerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h,
außerhalb geschlossener Ortschaften 120 km/h.
Auf dem Highway 200 km/h. (Min 120 km/h je nach Lage)
Geschwindigkeitsüberschreitung 1-25km/h Geldstrafe: 400$
Geschwindigkeitsüberschreitung 26-49km/h Geldstrafe: 1.200$
Geschwindigkeitsüberschreitung 50-99km/h Geldstrafe: 3.000$
Geschwindigkeitsüberschreitung 100+ km/h Geldstrafe: 7.500$ und sofortiger Führerscheinentzug
§2.1 Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an Baustellen oder Grenzen
Geschwindigkeitsbegrenzung an den Grenzübergängen auf 80 km/h.
Baustellen innerorts 60 km/h,
außerorts 80km/h,
Highways 100km/h
§3 Verstoß gegen das Abstandsgebot
Wer als Führer eines Kraftfahrzeugs keinen angemessenen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug einhält oder ohne ersichtlichen Grund stark abbremst, wird mit einem Ordnungsgeld von 100$ bis 400$ belangt.
Der Abstand muss in der Regel so groß sein, dass der Führer des Fahrzeugs, im Falle eines plötzlichen Bremsvorgangs des vorausfahrenden Fahrzeugs, sein Fahrzeug sicher zum Stehen bringen kann. Bei nicht einhalten wird das ganze durch §3 Abs. 1 StVO abgehandelt.
§4 Gefährdung des Gegenverkehrs beim Überholvorgang
Es ist links zu überholen.
Wer andere bei einem Überholvorgang gefährdet oder nicht links überholt, wird mit einem Ordnungsgeld von 250$ bis 850$ belangt.
Eine gelbe Doppellinie bedeutet, dass ein absolutes Überholverbot herrscht. Wer dies missachtet, wird mit einem Ordnungsgeld von 200$ bis 800$ sowie 1 StVO-Punkt belangt.
§5 Verstoß gegen die Vorfahrtregelung
Vorfahrt hat der Fahrer auf der Fahrbahn mit den meisten Spuren. Im Zweifel gilt immer „Rechts vor Links".
Wer gegen die Vorfahrtsregelung verstößt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird mit einem Ordnungsgeld von 100$ bis 450$ belangt.
§6 Verkehrszeichen
Verkehrszeichen halten ihre Gültigkeit, sollten sie nicht in Widerspruch zu anderen Gesetzen stehen.
Verkehrszeichen sind Gelbe Bordsteinmarkierungen, Rote Bordsteinmarkierungen, Halteverbotsschilder und Stop-Schilder.
Wer gegen die Verkehrszeichen verstößt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird mit einem Ordnungsgeld von 150$ bis 900$ belangt.
§7 Abbiegen und Rückwärtsfahren
Ein Abbiegevorgang setzt das rechtzeitige Einordnen auf der dafür vorgesehenen Spur voraus, es sei denn, es ist nur eine Spur vorhanden.
Wer sein Kraftfahrzeug ohne ersichtlichen Grund rückwärts bewegt oder gegen Absatz 1 verstößt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird mit einem Ordnungsgeld von 100$ bis 650$ belangt.
§8 Halten und Parken
Kraftfahrzeuge dürfen nur in gekennzeichneten Bereichen, die nicht den staatlichen Stellen vorbehalten sind, geparkt werden.
An gelben Bordsteinmarkierungen darf 6 min gehalten werden.
An roten Bordsteinmarkierungen darf 3 min gehalten werden.
Das Parken an gelben Bordsteinmarkierungen ist für 4 min erlaubt.
Das Parken an Roten Bordsteinmarkierungen ist untersagt.
Boote dürfen nur am Bootshafen in der Nähe der Fahrschule geparkt werden.
Das Parken bei einem Verarbeiter oder Händler ist grundlegend untersagt und nur für das Verarbeiten und Verkaufen von Gütern kurzzeitig erlaubt.
Unter Parken versteht man das Abstellen des Motors und das Verlassen des Fahrzeugs.
Fahrzeuge, die den Straßenverkehr gefährden oder falsch geparkt wurden, dürfen von der Exekutive kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als sechs Minuten hält, der parkt.
Mit einem Ordnungsgeld von 200$ bis 700$ wird man belangt, wenn man sein Fahrzeug falsch parkt.
§9 Verstoß gegen das Beleuchtungsgebot
Wer während der Dämmerung oder bei Dunkelheit nicht die erforderlichen Lichteinrichtungen seines Fahrzeuges verwendet, wird mit einem Ordnungsgeld von 250$ bis 800$ sowie 1 StVO-Punkt belangt.
§10 Sonderrechte
Von vorhergehenden Vorschriften sind jegliche Fahrzeuge mit eingeschaltetem Sondersignal befreit, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben innerhalb eines Einsatzes erforderlich ist.
§11 Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug jederzeit beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften des Fahrzeugs anzupassen.
§11a Gefährdung des Straßenverkehrs
Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos
die Vorfahrt nicht beachtet,
an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen oder Straßeneinmündungen zu schnell fährt oder
auf dem Highway wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet,
wird mit einem Ordnungsgeld von 100$ bis 900$ und 1 StVO-Punkt belangt.
§13 Führerschein
Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist nur mit gültigen Papieren erlaubt.
Nach mehrmaligem Verstoß ist es auch möglich, ein Fahrverbot von zwei Wochen auszusprechen.
Eine Missachtung der oben genannten Punkte wird mit einem Ordnungsgeld zwischen 150$ bis 800$ und 2 StVO-Punkte geahndet.
§14 Verstoß gegen die Sicherungspflichten
Während der Fahrt haben Fahrer und Beifahrer Sicherheitsgurte anzulegen.
Fahrer und Beifahrer eines Kraftrades, die schneller als 20 km/h fahren, haben während der Fahrt Schutzhelme zu tragen.
Halter und Fahrer eines Kraftfahrzeuges haben die Pflicht, 3 Verbände für den Notfall mit sich zu führen.
Wer einer der Pflichten nicht nachkommt, wird mit einem Ordnungsgeld von 250$ und 1 StVO-Punkt belangt.
§15 Verbot der Nichtzulassung
Nach dem Erwerb eines Kraftfahrzeuges hat der Fahrzeughalter dieses auf direktem Wege beim LSPD anzumelden. Das Nummernschild muss klar ersichtlich angebracht werden. Der Fahrzeugführer eines nicht angemeldeten Fahrzeuges oder nicht angebrachten Nummernschildes wird mit einem Ordnungsgeld von 1.300$ bis 2.300$ belangt.
Sollte sich das Kennzeichen ändern, so ist dieses schnellstmöglich umtragen zu lassen, sonst droht ein Ordnungsgeld von 450$.
Ein wiederholter Verstoß gegen Abs. 1 gilt als vorsätzlich begangen und wird mit einem Ordnungsgeld von 750$ bis 1.400$ und 2 StVO-Punkten belangt. Zusätzlich wird der Führerschein entzogen.
3. Die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen sind unbedingt zu beachten und dürfen keinesfalls mit den Rückleuchten (insbesondere den Bremslichtern) verwechselt werden. Ein Verstoß führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
§16 Personenbeförderung
Mit einem Ordnungsgeld von 200$ bis 850$ und 1 StVO-Punkt wird belangt, wer andere Personen gegen Entgelt befördert, ohne zugleich im Besitz eines Personenbeförderungsscheins zu sein.
§17 Illegale Straßenrennen
Wer ein Straßenrennen veranstaltet oder an einem solchen teilnimmt, wird mit einem Ordnungsgeld von 3.000$ bis 5.500$ und sofortigem Führerscheinentzug sowie 30 HE belangt
Ausgenommen von dieser Regelung sind von der Exekutive genehmigte Rennen, auf einer hierfür vorgesehenen Rennstrecke, in Absprache mit den jeweiligen Inhabern.
Ausgenommen von dieser Regelung ist die Verfolgung durch die Exekutive.
Bei mehrmaligem Verstoß kann der Führerschein eingezogen und ein Fahrverbot für zwei Wochen ausgesprochen werden.
§18 Rauschmittel im Straßenverkehr
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt und alkoholische Getränke (ab 0,4 Promille) oder andere berauschende Mittel konsumiert oder konsumiert hat, wird mit einem Ordnungsgeld von 300$ bis 1.400$ sowie 20 HE und 2 StVO-Punkten belangt.
Zusätzlich kann der Führerschein temporär entzogen werden und muss nach Fahrverbot neu erworben werden.
§19 Fahrverbot
Wer mehrfach gegen die StVO und deren Paragraphen verstößt, kann durch die Exekutive ein Fahrverbot erteilt bekommen. Eine Person, die ohne gültigen Führerschein oder nach der Erteilung eines Fahrverbotes ein Kraftfahrzeug führt, wird mit einem Ordnungsgeld von 400$ bis 1.800$ sowie 30 HE und 3 StVO-Punkten belangt. Zusätzlich kann der Führerschein entzogen werden.
Wer ein stillgelegtes Fahrzeug bewegt, wird gleich dem Abs. 1 bestraft.
§20 Zuständigkeiten
Für die Verfolgung aller Verkehrsordnungswidrigkeiten im Sinne dieses Gesetzes ist nur die Exekutive zuständig.
§21 Haftung des Halters
Für die Ladung eines Kraftfahrzeuges sowie die damit begangenen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ist grundsätzlich der aufgefundene Kraftfahrzeugführer, im Zweifel jedoch der Halter des Kraftfahrzeuges verantwortlich.
§22 Sonstige Pflichten
Die Weitergabe der Positionen von Geschwindigkeitsmessstandorten ist verboten und wird mit einem Ordnungsgeld von 250$ belangt.
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