7. HR - Handelsrecht
§1 Untreue
Wer die ihm eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht oder die ihm obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch der anderen Partei einen Nachteil zufügt, wird mit einem Ordnungsgeld von 1.500$ bis 8.500$ belangt.
§2 Mitarbeitergesetz
Alle Gewerbe sind verpflichtet, ihren Angestellten regelmäßig Gehälter zu bezahlen. Dies ist durch einen Arbeitsvertrag zu regeln. Dabei gelten monatliche Zahlungen von Gewerben an ihre Angestellten nicht als Gehälter. Die Gehaltszahlungen sind nachweisbar auszuzahlen.
Wird gegen Abs. 1 verstoßen oder werden Personen ohne gültigen Arbeitsvertrag beschäftigt, so haften die Gewerbetreibenden und sind mit einem Ordnungsgeld von 2.000$ bis 7.000$ zu belangen.
Der Inhaber eines Gewerbes, welcher ohne die erforderliche Lizenz tätig wird, kann mit einem Ordnungsgeld von 3.000$ bis 8.500$ belangt werden.
Privatpersonen, die unternehmerische Tätigkeiten ohne eine Gewerbelizenz ausüben, sind mit einem Ordnungsgeld von 2.000$ bis 4.000$ zu belangen.
Eine vorübergehende oder dauerhafte Lizenz kann vom Staat erteilt und entzogen werden.
Wenn ein Firmeninhaber länger als 4 Wochen nicht zu erreichen ist, können die Mitarbeiter den Firmeninhaber über den Staat absetzen lassen, um eine eventuelle Übernahme der Firma zu ermöglichen.
§3 Gewerberecht
Jegliche Straftaten gem. HR führen zum Ausschluss des Gewerbes aus dem Handelsregister.
Die Staatsverwaltung hat nach einer Verurteilung das Recht, Gewerbekonten einzufrieren oder zu Gunsten der Staatskasse oder den Investoren der Unternehmen aufzulösen, sollte ein Gewerbe gegen geltende Gesetze verstoßen.
§4 Handel
Als Ausgangspreis einer Immobilie ist der erste Kaufpreis anzusehen. Bei dem Weiterverkauf einer Immobilie darf der Verkaufswert maximal 25% mehr oder 25% weniger betragen.
Als Ausgangspreis eines Fahrzeugs ist der erste Kaufpreis anzusehen. Bei dem Weiterverkauf eines Fahrzeugs darf der Verkaufswert maximal 25% mehr oder 75% weniger betragen.
Vermietete Objekte dürfen nicht ohne die Bestätigung des Hausbesitzers an Untermieter weitervermietet werden.
Eine gewerbliche Immobilie besitzt nur jemanden, der dies nachweislich mit einem Ausweis bestätigen kann.
Ein Unternehmensausweis ist kein Immobiliennachweis.
Jeder Bürger darf maximal zwei Immobilien / Häuser / Wohnungen besitzen.
Der Verstoß gegen Abs. 1 bis 6 wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 3.000$ bis 15.000$ belangt.
§5 Grenzen der unternehmerischen Tätigkeiten
Unternehmen dürfen nur Tätigkeiten nachgehen, für die sie nach einem Antrag eine Genehmigung durch die Staatsverwaltung erhalten haben.
Die Preisspanne für den Verkauf von Lebensmitteln, Getränken und ähnliche Güter darf den Einkaufspreis multipliziert mit 3, nicht überschreiten.
Der Verstoß gegen Abs. 1 und 2 wird mit einem Ordnungsgeld von 2.000$ bis 12.000$ oder dem Entzug von Lizenzen belangt.
§6 Zuständigkeiten
Für die Verfolgung aller Verstöße gegen das HR ist das Government zuständig.
Ordnungsgelder laut HR müssen entgeltlich oder mit einer Ersatzstrafe bei den zuständigen Behörden beglichen werden. Es darf keine Haftstrafe verhängt werden.
Last updated